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Presbyterianer
I. Kirchengeschichtlich
1. Eigenart und Grundsätze
2. Kirchengeschichtliche Entwicklung
3. Kirchengeschichtliche Bedeutung
1. Presbyterianismus bezeichnet, in unmittelbarer Anlehnung an das NT, eine ð Kirchenverfassung (: VI), in welcher die Alleinherrschaft Jesu Christi in seiner Gemeinde durch Gleichberechtigung aller Glieder und infolgedessen durch ein einziges Amt, das der Ältesten (ð »Presbyter«), ausgedrückt wird. Die Berufung in dieses Amt erfolgt sinngemäß durch Wahl der Gemeindeglieder in formaler Analogie zur demokratisch-republikanischen Staatsform und in ausgesprochenem Gegensatz zur Monarchie der päpstlichen, aber auch zur Aristokratie der bischöflichen Kirchenverfassung, bes. in der ð Anglikanischen Kirche (: I). Auf englischem Boden steht der Presbyterianismus in der Mitte zwischen dem Anglikanismus und dem ð Kongregationalismus, der überhaupt kein der Einzelgemeinde übergeordnetes Amt kennt, während der Anglikanismus von einer dreistufigen Gliederung der Geistlichkeit in Bischöfe, Priester (Presbyter) und Diakonen ausgeht. Die Einzigkeit des Amtes im Presbyterianismus zieht die grundsätzliche und praktische Aufhebung des Unterschiedes zwischen Klerus und Laien nach sich; soweit sie doch besteht, beruht sie ausschließlich auf der speziellen kirchlichen Aufgabe (strenger Funktionalismus). Ob diesem kirchlichen Verfassungssystem nt. Ursprung und damit göttliches Recht im Vollsinne zukommt, wird verschieden beantwortet. In der Praxis ergibt sich ein Aufbau von einander übergeordneten Gerichtshöfen (Konsistorien, Presbyterien) mit zunehmender Disziplinargewalt und Appellationsmöglichkeit (ð Schottland: I, 3). Der juristische Zug ist darum bes. stark ausgeprägt.
2. a) Im Reformationszeitalter wurden die presbyterianischen Grundsätze zuerst am 26.10.1523 in einer Kirchenversammlung in Zürich proklamiert und abgeschwächt von ð Zwingli in Zürich, noch mehr abgeschwächt von ð Oekolampad in Basel - jeweils in Abstimmung mit den bestehenden städtischen Obrigkeiten - dem Kirchenwesen zugrunde gelegt. Im Unterschied zu ihnen forderte ð Calvin (Inst. IV) in Genf eine volle rechtliche Eigenständigkeit der Kirche - im Prinzip sowohl der röm.-kath. als auch der eben entstandenen biblizistischen des frühen Täufertums (ð Grebel an ð Müntzer, 5.9.1524) verwandt. Sie wirkte bes. stark auf seinen schottischen Schüler John ð Knox, der die schottische Kirche (Kirk) zur klassischen Vertreterin des Presbyterianismus gestaltete (ð Schottland: I, 2).
b) Dies geschah zuerst im Vertrag von Edinburgh 1560. Die dort geschaffenen Ordnungen (First Book of Discipline) konnten aber das presbyterianische Ideal noch nicht rein verwirklichen. Insbesondere zwang der Pfarrermangel dazu, das Hilfsamt des Vorlesers (reader) zu schaffen. Ebenso mußten zum Aufbau des ref. Kirchenwesens »Superintendenten«, die z. T. Laien waren, in 10 Diözesen zu Hilfe genommen werden. Um mit König Jakob VI. in ein gewisses Einverständnis zu kommen, waren die P. 1572 sogar genötigt, Bischöfe wiedereinzusetzen, die den Spottnamen »tulchans« erhielten (tulchan = eine mit Stroh ausgestopfte Kuhhaut, d. h. nachgeahmte Bischöfe). Als 1574 A. ð Melville aus Genf zurückkehrte, forderte er die sofortige Aufhebung aller derartiger Anpassungen und vertrat die presbyterianischen Grundüberzeugungen als göttliches Recht. Damit beschwor er Kämpfe von fast 100jähriger Dauer in der schottischen Kirche herauf. Ausdruck seiner Haltung wurde das Second Book of Discipline (1578), das die Generalversammlung 1581 annahm. 1592 erreichte sie vom König und Parlament die offizielle Anerkenntnis des presbyterianischen Systems. Als aber Jakob 1603 auch König von England geworden war, erneuerten und verstärkten sich die Versuche, Schottland die bischöfliche Verfassung des Anglikanismus, später auch den anglikanischen Gottesdienst aufzudrängen. Nach der erzwungenen Aufrichtung des bischöflichen Systems (1610) brachte die gewaltsame Einführung der anglikanischen Liturgie in Edinburgh durch ð Laud 1638 den presbyterianischen Widerstand zum Ausbruch. Es folgten das Bündnis der Schotten mit dem englischen Parlament, der Bürgerkrieg und die Hinrichtung sowohl Lauds (1645) als auch Karls I. (1649). Nach der Restauration der Stuarts wurde 1662 - unter Billigung durch das königstreue Parlament - wieder das bischöfliche System eingesetzt; presbyterianische Pfarrer wurden vertrieben oder durch Haft mürbe gemacht. Neue Kämpfe waren die Folge (»Killing Times« 1662-90). Andrerseits durften die Sitzungen der presbyterianischen Gremien, bes. der Generalversammlung stattfinden, so daß sich eine eigentümliche Mischung von bischöflichem Oberbau und presbyterianischem Unterbau ergab. Erst unter Wilhelm III. trat Ruhe ein, die das Toleranzgesetz von 1712 bestätigte. Doch begann sofort der Streit um das Laienpatronat. Es war 1567 eingeführt, 1649 abgeschafft, 1662 wiedereingeführt, 1690 wiederabgeschafft, 1712 wiedereingeführt worden. Seinetwegen spalteten sich in den nächsten 200 Jahren presbyterianische Freikirchen ab (1733 Secession Church, 1761 Relief Church, 1843 Free Church of Scotland unter ð Chalmers), bis es 1874 durch das Parlament abgeschafft wurde. 1900 entstand die United Free Church of Scotland als Sammelbewegung der presbyterianischen Freikirchen, 1929 erfolgte die endgültige Wiedervereinigung mit der Church of Scotland (ð Einigungsbestrebungen: V, 1); diese hat z. Z. etwa 1,25 Mill. Mitglieder. Seit 1954 finden Unionsgespräche mit der anglikanischen Kirche statt.
c) In ð England (: I, 3) wirkte der Presbyterianismus immer als Fremdkörper, der z. T. von den Emigranten aus den festländischen Zufluchtsstätten, z. T. aus Schottland übertragen worden war. Zur öffentlichen Angelegenheit wurde er durch die heftigen Anklagen Th. ð Cartwrights in Cambridge gegen die bischöfliche Verfassung. Zentren der P. wurden London und Lancashire. Jedoch erst die Verbindung mit Schottland im Bürgerkrieg brachte sie zur Herrschaft, die sie bald an die Independenten (Kongregationalisten, radikalen ð Puritaner) verloren. Immerhin setzten sie 1645 die Abschaffung des Anglikanismus (bis 1660), 1647 auf der ð Westminster-Synode die calvinistische ð Westminster-Confession, das bis heute gültige dogmatische Einheitsband aller presbyterianischen Kirchen englischer Zunge, sowie die entsprechenden Gottesdienst-, Kirchenordnungen und Katechismen durch. Nach der Restauration der Stuarts und des Anglikanismus gingen sie laufend zurück; sie näherten sich den anderen Freikirchen (1727 Bund der »Three Denominations«: P., Baptisten, Kongregationalisten), wurden aber durch den im Freikirchentum fortschreitenden Sozinianismus geschwächt und vor allem durch den ð Methodismus überflügelt. Mit schottischer Hilfe bildete sich 1876 die Presbyterian Church of England (z. Z. ca. 70000 Mitglieder).
d) Nach Nordirland (Ulster) kamen die P. durch die Ansiedlung von Schotten (seit dem 17. Jh.). Die seit 1660 einsetzende Verfolgung (ð Irland; II, 2) leitete die große irische Abwanderung nach Nordamerika ein. Lehrkämpfe um Sozinianismus und Arianismus führten zu Trennungen, die 1854 in einer bleibenden Vereinigung beendigt wurden. Die Zahl der irischen P. beträgt z. Z. rd. 134000.
e) In Nordamerika (ð Vereinigte Staaten: I) fanden sich P. niederländischen (1628 New Amsterdam in New York), englischen (1625 Salem, 1630 Watertown in Massachusetts, 1644 Hempstead in Long Island), schottischen und irischen (Pennsylvanien, 1701 Philadelphia) Ursprungs zusammen. 1717 wurde in Philadelphia die erste presbyterianische Synode gebildet, während vorher nur Einzelgemeinden bestanden. Im Unabhängigkeitskrieg 1776-83 spielten die P. eine bestimmende Rolle. Die große geistliche Kraft der P. im 18. Jh. war Jonathan ð Edwards. Als Nachwirkung der von ihm ausgehenden Erweckung entstand im 19. Jh. in Kentucky und Tennessee die Cumberland Presbyterian Church, die sich z. T.1906 mit der Presbyterian Church of America vereinigte. Seit 1720 bildete sich durch Einwanderung eine German Reformed Church, die sich 1863 in Pittsburgh als Generalsynode organisierte, seit 1847/57 eine Christian Reformed Church niederländischer Herkunft in Michigan. Die Presbyterian Church in the US (Southern Presbyterian Church) entstand aus Gruppen, die sich 1857 und 1861 von der Presbyterian Church in the USA trennten. 1958 vereinigten sich die beiden größten presbyterianischen Kirchenkörper Nordamerikas, die Presbyterian Church in the USA und die United Presbyterian Church of North America, unter dem Namen der letzteren (ca. 3,14 Mill. Mitglieder).
f) Überall in den britischen Herrschaftsgebieten bildeten sich durch Einwanderung presbyterianische Kirchen, bes. in Kanada, Australien (ca. 104000 Mitglieder), Neuseeland (ca. 63000), Südafrika (ca. 37000). In Kanada fand 1925 eine Vereinigung mit Methodisten und Kongregationalisten zur United Church of Canada statt (z. Z. rd. 913000 Mitglieder, dazu 186000 der weiter bestehenden Presbyterian Church). 1875 wurde in London die Alliance of the Reformed Churches throughout the World holding the Presbyterian System gegründet (ð Reformierter Weltbund).
3. Die kirchengeschichtliche Bedeutung des Presbyterianismus beruht a) auf der so nirgends im reformatorischen Bereich konzipierten Idee eines göttlichen Kirchenrechts, das sowohl gegen seine Entstellung im röm. Papsttum als auch gegen seine Unterdrückung durch weltliche Gewalten durchgesetzt werden mußte. Der juristisch gefaßte Anspruch des Evangeliums ist hier mit der größten Entschiedenheit verwirklicht. Damit ist im Presbyterianismus das Gegenbild zum röm. Katholizismus geschaffen worden. - b) Im Presbyterianismus ist die Verantwortung des einzelnen Kirchengliedes für die Kirche als ganze beispielhaft gestaltet. Damit hat das Laienelement und der soziale und politische Aktivismus sein großes Feld im ev. Christentum gefunden (vgl. ð Chalmers). - c) Die Verbindung von a) und b) hat eine einzig dastehende Einheit von Institutionalismus und Dynamismus geschaffen.
& Vgl. die Lit. zu den betr. Länderartikeln, bes. zu ð Schottland: I. Ferner: P. HEYLYN, Aërius redivivus: A Hist. of the Presbyterians from 1536 to 1647, (1660) 16722 (feindlich) - G. V. LECHLER, Gesch. d. Presbyterial- u. Synodalverfassung seit d. Reformation, 1854 - T. J. CRAWFORD, Presbyterianism defended, 2Bde, 1867 - J. MACPHERSON,
M. Schmidt
aus: Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Auflage, Bd. 1, S. 37 ff. (c) J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) Mit freundlicher genehmigung des Verlages veröffentlicht. Bitte beachte Sie die Internetseiten der 4. Auflage der RGG: http://www.mohr.de/rgg4.html
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