11. Ostdeutschland

Im heutigen Ostdeutschland zeigen sich zwei verschiedene Entwicklungen.
Die Entwicklung im Fürstentum Anhalt ähnelt einigen bisher beschriebenen Weisen der reformierten Konfessionalisierung. In mehreren kleineren Etappen wird die Reformation bis 1545 eingeführt. Innerhalb der lutherischen Lehrstreitigkeiten nach Luthers Tod tendiert Anhalt zur melanchthonischen Richtung. Und ab 1580 setzt das Fürstenhaus, das auch mit der Pfalz und dem Haus Oranien verbunden ist, den allmählichen Übergang zum Reformiertentum durch. Wichtigster Theologe ist Wolfgang Amling, der das "Anhalter Bekenntnis" (1579) verfaßt hat. 1603 wird das Fürstentum geteilt. Ab 1644 setzt das Fürstenhaus Anhalt-Zerbst eine Re-Lutheranisierung dieses Landesteils durch.
In Brandenburg hingegen verläuft die reformierte Konfessionalisierung anders. Der Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg vollzieht am Weihnachtsfest 1613 seinen Übertritt zur reformierten Konfession. Aber anders als in fast allen anderen Regionen betrifft dieser Übertritt nicht das gesamte Territorium, sondern nur das Herrscherhaus und seine engere Umgebung. Das Kurfürstentum selber bleibt lutherisch. Damit ist der Grundsatz "cuius regio eius religio" durchbrochen. Die Gründe dafür, daß der Kurfürst nicht von seinem Land verlangt, reformiert zu werden, sind nicht ganz deutlich. Wird auf der einen Seite die Toleranz Johann Sigismunds hervorgehoben, so steht auf der anderen Seite die Vermutung des politischen Kalküls.

Kurfürst Sigismund

1614 erscheint die einige reformierte Akzente hervorhebende "Confessio Sigismundi", die für die Reformierten Brandenburgs verbindliches Bekenntnis wird. Es entstehen bis zum Tode Sigismunds im lutherischen Brandenburg ungefähr zwanzig reformierte sogenannte Hofgemeinden mit Hofpredigern (z.B. in Crossen, Köpenick, Landsberg und Kolberg). Das Vorhandensein dieser Gemeinden und des reformierten Herrscherhauses haben dann dazu geführt, daß nach 1685 zahlreiche vor allem hugenottische Glaubensflüchtlinge nach Brandenburg kamen.
Die ehemals reformierten Hofgemeinden bestehen z.T. als reformierte Gemeinden, z.T. vereinigt mit lutherischen als evangelische Gemeinden in der "Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg" weiter.