Einleitung

Kennzeichnend für die gesamte Reformation im 16. und 17. Jahrhundert sind Bekenntnisschriften. Das gilt für die lutherische wie für die reformierte Reformation. In den Bekenntnissen geben die jeweiligen Kirchen sich und allen anderen ihre Lehre kund, ihre Erkenntnisse der wesentlichen Inhalte des christlichen Glaubens. Die Bekenntnisse sind entstanden, weil die Reformatoren und die evangelischen Gemeinden die römische Kirche des 16. Jahrhunderts nicht nur aufgrund ihrer Praxis kritisierte. Denn hinter der Praxis erkannten die Reformatoren falsche Lehren vorherrschen: beim Ablass, beim Papstamt, beim Verständnis der Werke und der Gnade – vor allem aber im Verständnis der Bibel.
Weil nun aber aus evangelischer Sicht keine definitive Lehrentscheidung durch ein Amt oder eine Person fallen kann, die ihrerseits sagt, was der genaue Glaubensgegenstand ist, waren die Evangelischen gleichsam genötigt, Rechenschaft abzulegen. Und zwar nach außen – das geschah beispielsweise in den Bekenntnissen, die dem Kaiser beim Augsburger Reichstag 1530 übergeben wurden – dazu gehört das Augsburger Bekenntnis, lat. Confessio Augustana, auf lutherischer Seite und die Fidei ratio von Ulrich Zwingli. Noch wichtiger aber ist die Funktion der Bekenntnisse nach innen: hier dienten die Bekenntnisse in erster Linie dem Unterricht und der Ausbildung in den eigenen Gemeinden – dazu gehören beispielsweise die Katechismen. Ein dritter Zweck der Bekenntnisse ist die Abgrenzung von falschen Lehren.

Übergabe der Confessio Augustana
beim Augsburger Reichstag

In der lutherischen Kirche ist im Jahre 1580 eine bis heute geltende Sammlung lutherischer Bekenntnisschriften entstanden, deren Kern der Kleine und der Große Katechismus Martin Luthers und die Confessio Augustana bilden. Diese Sammlung der sieben lutherischen Bekenntnisschriften eint die lutherischen Kirchen, weil sie sich in ihren Lehraussagen darauf beziehen. Zwar ist 1580 nicht ausgeschlossen worden, dass neue Bekenntnisse hinzukommen; aber bis ins 20. Jahrhundert hinein hat es kein neues lutherisches Bekenntnis gegeben. Und um die Barmer Theologische Erklärung von 1934 gab und gibt es in den lutherischen Kirchen Auseinandersetzungen, inwiefern sie auch als lutherisches Bekenntnis gelten kann.

Die reformierten Bekenntnisschriften unterscheiden sich hinsichtlich Existenz und Geltung von den lutherischen Bekenntnisschriften. Deshalb folgt als erster Punkt ein Abschnitt zum Verständnis des reformierten Bekenntnisses. In weiteren Abschnitten werden dann reformierte Bekenntnisse aus der Schweiz, Frankreich, Deutschland, West- und Nordwesteuropa und sowie Ost- und Südosteuropa im Überblick dargestellt. In den kleinen eingeblendeten und mit Fragen versehenen Textabschnitten aus verschiedenen Bekenntnissen geht es um das Thema „Kirche“.