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Einleitung Kennzeichnend für die gesamte Reformation im
16. und 17. Jahrhundert sind Bekenntnisschriften. Das gilt für
die lutherische wie für die reformierte Reformation. In den Bekenntnissen
geben die jeweiligen Kirchen sich und allen anderen ihre Lehre kund,
ihre Erkenntnisse der wesentlichen Inhalte des christlichen Glaubens.
Die Bekenntnisse sind entstanden, weil die Reformatoren und die evangelischen
Gemeinden die römische Kirche des 16. Jahrhunderts nicht nur aufgrund
ihrer Praxis kritisierte. Denn hinter der Praxis erkannten die Reformatoren
falsche Lehren vorherrschen: beim Ablass, beim Papstamt, beim Verständnis
der Werke und der Gnade – vor allem aber im Verständnis der
Bibel.
In der lutherischen Kirche ist im Jahre 1580 eine bis heute geltende Sammlung lutherischer Bekenntnisschriften entstanden, deren Kern der Kleine und der Große Katechismus Martin Luthers und die Confessio Augustana bilden. Diese Sammlung der sieben lutherischen Bekenntnisschriften eint die lutherischen Kirchen, weil sie sich in ihren Lehraussagen darauf beziehen. Zwar ist 1580 nicht ausgeschlossen worden, dass neue Bekenntnisse hinzukommen; aber bis ins 20. Jahrhundert hinein hat es kein neues lutherisches Bekenntnis gegeben. Und um die Barmer Theologische Erklärung von 1934 gab und gibt es in den lutherischen Kirchen Auseinandersetzungen, inwiefern sie auch als lutherisches Bekenntnis gelten kann. Die reformierten Bekenntnisschriften unterscheiden sich hinsichtlich Existenz und Geltung von den lutherischen Bekenntnisschriften. Deshalb folgt als erster Punkt ein Abschnitt zum Verständnis des reformierten Bekenntnisses. In weiteren Abschnitten werden dann reformierte Bekenntnisse aus der Schweiz, Frankreich, Deutschland, West- und Nordwesteuropa und sowie Ost- und Südosteuropa im Überblick dargestellt. In den kleinen eingeblendeten und mit Fragen versehenen Textabschnitten aus verschiedenen Bekenntnissen geht es um das Thema „Kirche“.
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