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5. Bekenntnisse aus West- und Nordwesteuropa
Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts
bauten die bisher einzeln lebenden reformierten Gemeinden im französischsprachigen Süden der Niederlande
eine eigene Kirche im Untergrund auf. Sie nannte sich nach dem hugenottischem
Vorbild „Kirche unter dem Kreuz“. Im Jahre 1561 verfasste
Guy de Bres für diese verfolgte Kirche die z.T. auf die Confessio
Gallicana zurückgehende Confessio Belgica (Niederländisches
Bekenntnis). Diese im französischsprachigen Original betitelte „Confession
du Foy“ wurde schon ein Jahr später ins Niederländische übersetzt.
Die Confessio Belgica, die ursprünglich an den Kaiser Philipp II.
gerichtet war und auf jede Apologetik verzichtet, wurde schon sehr bald
bestimmendes Bekenntnis in den wallonischen
französischsprachigen
Gemeinden, nach wenigen Jahren auch in den niederländischen Gemeinden – zunächst
auf dem Weseler Konvent 1568, dann auf der Emder Synode 1571 als Bekenntnis
eingeführt und auf der Dordrechter Synode 1618/19 noch einmal bestätigt.
Die Dordrechter Canones von 1619 zählen neben dem Heidelberger Katechismus
und dem Niederländischen Bekenntnis zu den in den niederländischen
reformierten Kirchen wichtigen Bekenntnisschriften und weisen schon in
die Zeit der Orthodoxie hinein. Ihre Entstehung hat ihren Grund im Streit
zwischen den Remonstranten (nach dem Wortführer J. Arminius auch
Arminianer genannt) und den Contra-Remonstranten (nach ihrem Wortführer
Gomarus auch Gomaristen genannt). Ausgangsfrage war, ob Gott den Menschen
aufgrund des vorhergesehenen Glaubens erwähle (so die Remonstranten)
oder ob der Glaube nur den Auserwählten zuteil werde (so die Gegner);
unterschiedlich wird also das Verhältnis von göttlichem Handeln
(Erwählung) und menschlichem Handeln (Glaube) gesehen, die einander
als konkurrierend gedacht werden. Die Dordrechter Synode lehnt mit den
Dordrechter Canones die arminianische Position deutlich ab und betont,
dass Gott den Glauben nur denen gebe, die er zuvor auserwählt habe.
Im Jahr der Durchsetzung der Reformation in Schottland 1560 wurde vom
Schottischen Nationalparlament ein Bekenntnis in Auftrag gegeben, von
einer Gruppe unter Leitung von John Knox in vier Tagen verfasst und dann
vom Parlament genehmigt (übrigens von der Königin Maria Stuart
nicht). In 25 Artikeln stellt dieses Schottische Bekenntnis (Confessio
Scotica) die reformierte Lehre dar und bildet damit den Anfangspunkt
der Schottischen reformierten Kirche (Church of Scotland). Es enthält
calvinische Theologie und grenzt sich des öfteren mit deutlichen
Worten von der römischen Theologie und Kirche ab.
Aus der Schottischen Konfession
Was von frommen, zu einem allgemeinen Konzil
ordnungsgemäß berufenen
Männern und vorgelegt ist, verwerfen wir keineswegs in Willkür
oder Übereilung. Aber ebenso wagen wir es nicht, ohne ernste
Prüfung anzunehmen, was unter Berufung auf ein allgemeines
Konzil uns auferlegt wird, denn es steht fest, daß sie Menschen
waren, die in offenbare Irrtümer hineingeraten sind, sogar
in wichtigen Fragen. Wo daher ein Konzil seine Beschlüsse
gründet auf das klare Zeugnis des göttlichen Wortes,
ehren wir sie ohne weiteres und nehmen sie an. Wenn jedoch Menschen
neue Glaubenssätze und Ordnungen herausbringen, die gegen
Gottes Wort streiten, und sie mit dem Namen eines Konzils decken
wollen, verwerfen wir sie mit allem Ernst und weisen sie ab als
teuflische Lehre, die unsere Seelen von Gottes Wort abwendet zu
menschlichen Einfällen und Lehren. Wenn allgemeine Konzilien
versammelt wurden, geschah es nicht, um Gesetze, die Gott nicht
befohlen hatte, gleichsam für alle Ewigkeit einzuführen,
auch nicht, um neue Glaubenssätze auszusinnen oder um das
Wort Gottes durch ihre Autorität zu bestätigen oder gar
um an Stelle des Wortes Gottes oder seine Auslegung uns etwas aufzudrängen,
das Gott nie vorher gewollt oder und durch seine Schriften angezeigt
hatte; sondern die Konzilien, soweit sie überhaupt diesen
Namen verdiene, wurden versammelt teils zur Abwehr von Ketzereien,
teils um das öffentliche Bekenntnis ihres Glaubens den Nachkommen
zu überliefern. Beides aber taten sie auf Grund der Autorität
des geschriebenen göttlichen Wortes, nicht aber weil sei meinten,
ihrer Versammlung als solcher werde das Vorrecht der Unfehlbarkeit
geschenkt werden. Das war nach unserer Überzeugung für
sie die wichtigste Ursache ihrer öffentlichen Versammlungen.
Dazu tritt als andere Ursache die Notwendigkeit, eine Ordnung und
Zucht aufzurichten, damit in der Kirche als dem Hause Gottes alles
ordentlich und geziemend zugehe. Aber auch das wünschen wir
nicht so verstanden wissen, als glaubten wir, es könne irgendein
einzelnes Gesetz und bestimmte Zeremonien vorgeschrieben werden,
die für alle Orte und Zeiten gültig sein müßten.
Denn wie alle Zeremonien als von Menschen erdacht zeitlich sind,
so können sie im Wandel der Zeiten verändert werden,
ja sie müssen verändert werden, sobald sie, anstatt die
Kirche zu bauen, eher dem Aberglauben Vorschub leisten.
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Fragen
zur Weiterarbeit
1. Die Konzilien stehen im Schottischen Bekenntnis
für die Autorität der Kirche. Welche Autorität hat
die Kirche?
2. Welche Aufgaben haben dann Konzilien?
3. Welche Rolle wird den kirchlichen Zeremonien zugedacht?
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Im 17. Jahrhundert ist die Confessio Scotica von der
Westminster Confession abgelöst worden. Das Westminster-Bekenntnis (Westminster Confession)
aus dem Jahre 1647 entstand im Konflikt zwischen Anglikanismus und Presbyterianismus
in England. 1643 war ein feierlicher Bund zwischen der schottischen und
englischen Nation geschlossen worden. Die Westminster-Synode, die ursprünglich
den Auftrag der Reform des Anglikanismus hatte, wurde seitens der sie
majorisierenden (vor allem schottischen) Presbyterianer dazu genutzt,
ein presbyterianisches Bekenntnis zu verabschieden, das Westminster-Bekenntnis.
Der darauf erfolgte Widerstand der Anglikaner machte die Trennung zwischen
Anglikanern und Presbyterianern endgültig. Das Westminster-Bekenntnis
ist geprägt durch die heilsgeschichtlich orientierte Bundestheologie
und atmet so eine nicht besonders strenge Form der reformierten Orthodoxie;
die (puritanische) Reflexion auf die Heiligung des einzelnen ist vielerorts
bestimmend. Das Westminster-Bekenntnis wurde neben dem Heidelberger Katechismus
zum prägenden Bekenntnis des weltweiten Reformiertentums; in vielen
angelsächsischen reformierten Kirchen ist es heute das grundlegende
Bekenntnis.
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