Lektion 10: Katholische Briefe

Katholische Briefe
Der erste Petrusbrief
Der Judasbrief
Der zweite Petrusbrief
Der Jakobusbrief
Der erste Johannesbrief
Der zweite Johannesbrief
Der dritte Johannesbrief

Der zweite Johannesbrief

Bezeugung und Kanonisierung

Die Kenntnis des zweiten Johannesbriefes kann möglicherweise für Irenäus vorausgesetzt werden, der in haer I 16,3 die Verse 10f. als Aussagen des „Johannes, des Schülers des Herrn“ zitiert. Clemens von Alexandria hat in seinen Hypotyposen laut Ausweis der erhaltenen lateinischen Übersetzung den ersten und zweiten Johannesbrief kommentiert haben. Euseb zählt den zweiten wie den dritten Johannesbrief zu den bestrittenen Schriften, „welche indes jedoch bei den meisten in Ansehen stehen“ (h.e. III 25,3). Origenes weiß darum, daß 2 und 3. Joh nicht allgemein anerkannt sind (nach Euseb, h.e. VI 25,10). Dionysius von Alexandrien, ein Schüler des Origenes, hat nach Euseb (h.e. VII 25,11) alle drei Johannesbriefe (nicht aber die Johannesoffenbarung) als kanonisch anerkannt. Cyrill von Jerusalem gibt die Zahl der Katholischen Briefe mit sieben an (cat. 4,36). Hieronymus, de viris inlustribus 9,18, schreibt das Evangelium und den ersten Johannesbrief dem Apostel, die beiden kleinen Johannesbriefe hingegen dem Presbyter Johannes zu. Bei Athanasius (s.o.) sind die beiden Johannesbriefe als kanonisch anerkannt. In der syrischen Kirche fehlen sie noch in der Peschitta und gelten deshalb auch den Nestorianern nicht als kanonisch, während die monophysitische Kirche Westsyriens sie in ihrer sog. philoxenianischen Übersetzung (508) und in der des Thomas von Harkel (616) bezeugt.

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Gliederung

1-3 Präskript
Vf.-Name der Alte: entweder ein Mitglied eines Presbyteriums oder eine Einzelperson, deren persönliche, nicht durch eine Funktion innerhalb einer Gemeinde bedingte Autorität hervorgehoben wird.
Die Anrede „auserwählte Herrin und ihre Kinder“ dürfte Metapher sein für eine Gemeinde oder Gruppe johanneischer Christen. Daß Frauengestalten Städte und Länder repräsentieren können, ist in der Antike literarisch wie numismatisch (d.h. anhand von Münzfunden) bezeugt. Das Bewußtsein der Erwählung verbindet Absender und Adressaten und bildet auch eine Klammer um den Brief (V. 13).
V. 1b.2 bekunden den Anspruch des Absenders auf die heilsentscheidende Erkenntnis der Wahrheit. V. 3 läßt mit den Themen Christologie und Nächstenliebe als innergemeindliche Solidarität schon die entscheidenden Themen des Briefes anklingen.

4-6 Proömium
Das Proömium wird verständlich auf dem Hintergrund der antiken Praxis des Briefschreibens, nach dem Eingangsgruß der Adressaten vor den Göttern zu gedenken und seiner Freude über erhaltene gute Nachrichten Ausdruck zu geben und auf diese Weise die Adressaten des gegenseitigen Einverständnisses (aus der Sicht des Absenders) zu vergewissern. Der Wandel in der Wahrheit und in der Liebe impliziert das rechte Bekenntnis ebenso wie die gegenseitige, auch materielle Unterstützung einschließende (vgl. 1 Joh 3,17f.) Solidarität. Zum Gebot der Liebe untereinander vgl. 1 Joh 2,7-11; Joh 13,34f., in Joh 13,34f. als »neues Gebot«, hier in 2 Joh 5f. und in 2 Joh 2,7-11; als Gebot »von Anfang an« bezeichnet.

7-11 Warnung vor Irrlehren.
Zum christologischen Bekenntnis der Irrlehrer 2 Joh 7 vgl. 1 Joh 2,22-25; 4,2f. Der Abfall vom rechten Glauben würde, so V. 8, die Verurteilung im Jüngsten Gericht nach sich ziehen. Die christliche Tugend der Gastfreundschaft gegenüber durchreisenden Christen soll nur geübt werden, wenn der Durchreisende das Bekenntnis zu dem im Fleisch gekommenen Jesus teilt. Andernfalls soll man ihn nicht aufnehmen, nicht einmal grüßen (V. 9-11).

12-13 Grüße und Schluß
Die Versicherung „ich hätte euch noch viel zu schreiben“ (2 Joh 12) ist Topos des Freundschaftsbriefes, in dem der Absender dem Adressaten seine Sehnsucht nach einer nicht nur literarischen Gemeinschaft bekundet.