|
|
|
Lektion 10: Katholische
Briefe
Katholische Briefe
Der erste Petrusbrief
Der Judasbrief
Der zweite Petrusbrief
Der Jakobusbrief
Der erste Johannesbrief
Der zweite Johannesbrief
Der dritte Johannesbrief
Der zweite Johannesbrief
Bezeugung und Kanonisierung
Die Kenntnis des zweiten Johannesbriefes kann möglicherweise
für Irenäus vorausgesetzt werden, der in haer I 16,3 die Verse
10f. als Aussagen des „Johannes, des Schülers des Herrn“
zitiert. Clemens von Alexandria hat in seinen Hypotyposen laut Ausweis
der erhaltenen lateinischen Übersetzung den ersten und zweiten Johannesbrief
kommentiert haben. Euseb zählt den zweiten wie den dritten Johannesbrief
zu den bestrittenen Schriften, „welche indes jedoch bei den meisten
in Ansehen stehen“ (h.e. III 25,3). Origenes weiß darum, daß
2 und 3. Joh nicht allgemein anerkannt sind (nach Euseb, h.e. VI 25,10).
Dionysius von Alexandrien, ein Schüler des Origenes, hat nach Euseb
(h.e. VII 25,11) alle drei Johannesbriefe (nicht aber die Johannesoffenbarung)
als kanonisch anerkannt. Cyrill von Jerusalem gibt die Zahl der Katholischen
Briefe mit sieben an (cat. 4,36). Hieronymus, de viris inlustribus 9,18,
schreibt das Evangelium und den ersten Johannesbrief dem Apostel, die
beiden kleinen Johannesbriefe hingegen dem Presbyter Johannes zu. Bei
Athanasius (s.o.) sind die beiden Johannesbriefe als kanonisch anerkannt.
In der syrischen Kirche fehlen sie noch in der Peschitta und gelten deshalb
auch den Nestorianern nicht als kanonisch, während die monophysitische
Kirche Westsyriens sie in ihrer sog. philoxenianischen Übersetzung
(508) und in der des Thomas von Harkel (616) bezeugt.
Gliederung
1-3 Präskript
Vf.-Name der Alte: entweder ein Mitglied eines Presbyteriums
oder eine Einzelperson, deren persönliche, nicht durch eine Funktion
innerhalb einer Gemeinde bedingte Autorität hervorgehoben wird.
Die Anrede „auserwählte Herrin und ihre Kinder“ dürfte
Metapher sein für eine Gemeinde oder Gruppe johanneischer Christen.
Daß Frauengestalten Städte und Länder repräsentieren
können, ist in der Antike literarisch wie numismatisch (d.h. anhand
von Münzfunden) bezeugt. Das Bewußtsein der Erwählung
verbindet Absender und Adressaten und bildet auch eine Klammer um den
Brief (V. 13).
V. 1b.2 bekunden den Anspruch des Absenders auf die heilsentscheidende
Erkenntnis der Wahrheit. V. 3 läßt mit den Themen Christologie
und Nächstenliebe als innergemeindliche Solidarität schon die
entscheidenden Themen des Briefes anklingen.
4-6 Proömium
Das Proömium wird verständlich auf dem Hintergrund
der antiken Praxis des Briefschreibens, nach dem Eingangsgruß der
Adressaten vor den Göttern zu gedenken und seiner Freude über
erhaltene gute Nachrichten Ausdruck zu geben und auf diese Weise die Adressaten
des gegenseitigen Einverständnisses (aus der Sicht des Absenders)
zu vergewissern. Der Wandel in der Wahrheit und in der Liebe impliziert
das rechte Bekenntnis ebenso wie die gegenseitige, auch materielle Unterstützung
einschließende (vgl. 1 Joh 3,17f.) Solidarität. Zum Gebot der
Liebe untereinander vgl. 1 Joh 2,7-11; Joh 13,34f., in Joh 13,34f. als
»neues Gebot«, hier in 2 Joh 5f. und in 2 Joh 2,7-11; als
Gebot »von Anfang an« bezeichnet.
7-11 Warnung vor Irrlehren.
Zum christologischen Bekenntnis der Irrlehrer 2 Joh 7 vgl. 1
Joh 2,22-25; 4,2f. Der Abfall vom rechten Glauben würde, so V. 8,
die Verurteilung im Jüngsten Gericht nach sich ziehen. Die christliche
Tugend der Gastfreundschaft gegenüber durchreisenden Christen soll
nur geübt werden, wenn der Durchreisende das Bekenntnis zu dem im
Fleisch gekommenen Jesus teilt. Andernfalls soll man ihn nicht aufnehmen,
nicht einmal grüßen (V. 9-11).
12-13 Grüße und Schluß
Die Versicherung „ich hätte euch noch viel zu schreiben“
(2 Joh 12) ist Topos des Freundschaftsbriefes, in dem der Absender dem
Adressaten seine Sehnsucht nach einer nicht nur literarischen Gemeinschaft
bekundet.
|