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Lektion 12: Die Offenbarung des Johannes Vorbemerkungen Die Rezeption der Johannesoffenbarung Möglicherweise erstmals als „Schrift“
wird die Johannesoffenbarung im Brief der Märtyrer von Lyon (177)
an die kleinsasiatischen Gemeinden zitiert (bei Esueb, h.e. V 1,58). Anerkannt
wird die Johannesoffenbarung auch bei Tertullian im Westen, Clemens von
Alexandrien und Origenes. Seit der kritischen Diskussion ihrer Verfasserschaft
durch Dionysios von Alexandria ist ihre kanonische Geltung im Osten erschüttert;
Euseb (h.e. III25,2.4) äußert Bedenken, Cryill von Jerusalem
(350) erwähnt sie nicht als Heilige Schrift. Nicht einmal der bekannte
39. Osterfestbrief des Athanasius von Alexandrien (367) hat diese kritische
Diskussion beendet, wie die Bedenken bei Antiochius von Ikonium (gest.
394) und die ablehnenden Stellungnahmen durch die drei großen Kappadozier
(Basilius von Caesarea, Gregor von Nazianz, Gregor von Nyssa) und später
Johannes Chrysostomus und Theodoret von Kyros zeigen. Noch die Stichometrie
des Nikephoros aus dem 9. Jhdt. zählt die Johannesoffenbarung ausdrücklich
nicht zu den Büchern des Neuen Testaments. In Bibelhandschriften
der byzantinischen Kirche kann sie noch bis ins 10./11. Jahrhundert fehlen.
Es ist nur unserem landläufigen (und an dieser Stelle verfehlten)
Durchschnittsbewußtsein eine pure Selbstverständlichkeit, wenn
die Majuskel 046 (Majuskel: Handschrift in Großbuchstaben) aus dem
10. Jahrhundert in der Überschrift eindeutig Auskunft gibt über
den Verfasser der Schrift und damit ihre kanonische Geltung: „Offenbarung
des Johannes des Theologen und Evangelisten“.
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